Teilöffnung der Singschule

 

 

Ab 05.11.2020 darf der Einzelinstrumentalunterricht wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden.

 

 

Nach einer kompletten Schließung aller Musikschulen bis 30.11.2020 (NRW Coronaschutzverordnung ab 02.11.2020) ist der musikalische Unterricht laut der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig ab 05.11.2020) jetzt wieder möglich, worüber wir uns sehr freuen. 

Gleichzeitig gelten für uns als Ev. Singschule Köln-West e.V. auch die Vorgaben der Ev. Kirche im Rheinland, die besagen: “ Versammlungen von nicht rechtlich vorgesehenen Gruppen und Kreisen sind, außer den Angeboten der Jugendhilfe, bis zum 30. November 2020 nicht zulässig. Auch Proben von Bläsergruppen und Chören dürfen nicht stattfinden“.

 

Dieses bedeutet für uns an der Singschule, dass ab sofort der Einzelinstrumentalunterricht wie gewohnt in unseren Räumen unter Einhaltung der Hygienevorgaben durchgeführt wird.

 

Musikalische Früherziehung, Erwachsenenchöre sowie die Kinder-und Jugendchöre dürfen zurzeit nicht stattfinden. Hier werden entsprechende Online-Angebote durchgeführt.

 

Mit dieser jetzigen Vorgehensweise vereinen wir unseren musikalischen Bildungsauftrag mit unserem Bemühen, auch unseren Beitrag zu Senkung der aktuellen Corona-Infektionszahlen zu leisten.

 

 

Bildquelle: www.pixelio.de